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   BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02   

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https://dejure.org/2004,2080
BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02 (https://dejure.org/2004,2080)
BFH, Entscheidung vom 21.01.2004 - XI R 38/02 (https://dejure.org/2004,2080)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - XI R 38/02 (https://dejure.org/2004,2080)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Nichterbringung von Leistungen für die Zukunftssicherung eines Steuerpflichtigen durch den Arbeitgeber - Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen bestimmter Höchstbeträge - Erfüllung der Beitragsabführungsverpflichtung als ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § 3 Nr. 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 lit. a § 3 Nr. 62
    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei unterlassener Arbeitgeberleistung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beiträge zur Altersversorgung als Sonderausgaben ? Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei vom Arbeitgeber tatsächlich nicht erbrachten Zukunftssicherungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeber leistet keine Zukunftssicherungsleistungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeber leistet keine Zukunftssicherungsleistungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Vorwegabzug

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a, EStG § 3 Nr 62
    Kürzung; Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 419
  • NJW 2004, 2919 (Ls.)
  • BB 2004, 1374
  • DB 2004, 1349
  • BStBl II 2004, 650
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99

    Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02
    Die vom Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99 (BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28) entwickelten Grundsätze gälten auch im Streitfall.

    Das "Erbringen" von steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen sei schon durch die Gesetzespflicht zur Beitragsabführung erfüllt; insoweit unterscheide sich der Streitfall von dem Fall des BFH-Urteils in BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28.

    c) Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28 soll der Vorwegabzug i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG solchen Steuerpflichtigen einen zusätzlichen Höchstbetrag einräumen, die ausschließlich durch eigene Aufwendungen für die Zukunft vorsorgen müssen.

  • BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02
    Nach dem Urteil vom 6. Juni 2002 VI R 178/97 (BFHE 199, 524, BStBl II 2003, 34) gehörten Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht zum Arbeitslohn.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 21.01.2004 - XI R 38/02
    Ist auch die Höhe der vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG für den Umfang der Kürzung des Vorwegabzugs ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183), so müssen jedoch Leistungen für den Arbeitnehmer erbracht worden sein.
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Dann aber ist der im Präsens gehaltene Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 2 EStG a.F. dahin zu verstehen, dass die fraglichen Leistungen und Ansprüche vom Arbeitgeber im Rahmen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses erbracht bzw. eingeräumt werden müssen und aufgrund dieser Verpflichtung auch tatsächlich --zu irgendeinem Zeitpunkt-- erbracht oder eingeräumt werden (in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650, unter II.2.d der Gründe).
  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    Der im Präsens (Gegenwartsform) gehaltene Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 2 EStG a.F. kann dann auch dahin gehend verstanden werden, dass die dort in Bezug genommenen Leistungen und Ansprüche vom Arbeitgeber im Rahmen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses erbracht oder eingeräumt werden müssen und aufgrund dieser Verpflichtung auch tatsächlich --zu irgendeinem Zeitpunkt-- erbracht oder eingeräumt werden (in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650, unter II.2.d der Gründe).

    Mit seinem Urteil in BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650 (unter II.2.d der Gründe) hat der BFH ferner beiläufig entschieden, dass es für die Vornahme der Kürzung nicht darauf ankommt, dass die den Vorwegabzug ausschließenden Arbeitgeberleistungen noch im gleichen Veranlagungszeitraum wie die in die Bemessungsgrundlage einfließenden Lohnzahlungen erbracht worden sind.

  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05

    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer als Eheleute; Erhalt einer Abfindung

    Der im Präsens (Gegenwartsform) gehaltene Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 2 EStG a.F. kann dann auch dahin gehend verstanden werden, dass die dort in Bezug genommenen Leistungen und Ansprüche vom Arbeitgeber im Rahmen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses erbracht oder eingeräumt werden müssen und aufgrund dieser Verpflichtung auch tatsächlich --zu irgendeinem Zeitpunkt-- erbracht oder eingeräumt werden (in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650, unter II.2.d der Gründe).

    Mit seinem Urteil in BFHE 205, 419, BStBl II 2004, 650 (unter II.2.d der Gründe) hat der BFH ferner beiläufig entschieden, dass es für die Vornahme der Kürzung nicht darauf ankommt, dass die den Vorwegabzug ausschließenden Arbeitgeberleistungen noch im gleichen Veranlagungszeitraum wie die in die Bemessungsgrundlage einfließenden Lohnzahlungen erbracht worden sind.

  • FG Köln, 27.06.2005 - 10 K 6314/04

    Höhe des Vorwegabzugs, wenn nur Abfindung gezahlt wird

    Insoweit sei das seitens der Kläger angeführte BFH-Urteil vom 21.01.2004 (BStBl II 2004, 650) nicht einschlägig, zumal dort ein anderer Sachverhalt zugrundegelegen habe.

    Auch der Hinweis der Kläger auf das BFH-Urteil vom 21.01.2004 - XI R 38/02 (BStBl II 2004, 650) führt zu keinem anderen Ergebnis, da dieses Urteil einen völlig anderen Fall betrifft.

    Im Fall des BFH-Urteils vom 21.01.2004 - XI R 38/02 hatte der Arbeitgeber - im Gegensatz zum Streitfall - für die Zukunftssicherung des Steuerpflichtigen zu Unrecht während der ganzen Beschäftigungszeit überhaupt keine Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht.

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07

    Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den

    In diesem - hier nicht einschlägigen Fall - bleibt der Vorwegabzug ungekürzt, weil der Arbeitnehmer tatsächlich für seine Versorgung selbst aufkommen muss (BFH- Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BStBl. II 2001, 28 und vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl. II 2004, 650).
  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    In diesem - hier nicht einschlägigen Fall - bleibt der Vorwegabzug ungekürzt, weil der Arbeitnehmer tatsächlich für seine Versorgung selbst aufkommen muss (BFH- Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BStBl. II 2001, 28 und vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl. II 2004, 650).
  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    In diesem - hier nicht einschlägigen Fall - bleibt der Vorwegabzug ungekürzt, weil der Arbeitnehmer tatsächlich für seine Versorgung selbst aufkommen muss (BFH- Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BStBl. II 2001, 28 und vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BFHE 205, 419, BStBl. II 2004, 650).
  • FG Berlin, 08.02.2005 - 7 K 7342/03

    Kürzung des Vorwegabzugs bei der Ermittlung der abzugsfähigen Sonderausgaben;

    Er hat in verschiedenen Fällen die Kürzung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 EStG auch in solchen Fällen für geboten gehalten, in denen keine Sozialversicherungsbeiträge im gleichen Veranlagungszeitraum, sondern nur in früheren oder späteren Veranlagungszeiträumen im Rahmen des selben Beschäftigungsverhältnisses vorgenommen wurden (BFH-Urteile vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 ; in BStBl II 2004, 709 unter 3.; vom 21. Januar 2004 XI R 38/02, BStBl II 2004, 650 [Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen als rückwirkendes Ereignis]).
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